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   BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 26.75   

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https://dejure.org/1975,509
BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 26.75 (https://dejure.org/1975,509)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1975 - 5 C 26.75 (https://dejure.org/1975,509)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1975 - 5 C 26.75 (https://dejure.org/1975,509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht der Ausbildungsförderung - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle - Unterhaltsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 37 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 322
  • DÖV 1976, 489
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Deshalb sind auch auf die Klage des Hilfeempfängers gegen die Überleitung Bestehen und Umfang des übergeleiteten Anspruchs nicht nachzuprüfen (BVerwGE 34, 219 [220]; 41, 115 [116]; 42, 198 [204]; vgl. auch Urteile vom 6. November 1975 - BVerwG V C 26.75 - [Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6] und vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [Buchholz 436.0 § 91 BSHG Nr. 6]).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 596/80

    Elterliche Unterhaltspflichten während der Zeit eines Studiums - "Unterhalt für

    Dieses Gericht hat die Rechtsfrage jedoch nicht beantwortet, weil es - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwGE 49, 322, 324; vgl. auch Hennecke, Anm. zu BVerwG DÖV 1976, 492, 495) - zu Recht der Auffassung war, über die Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Mitteilung und die durch sie nach § 37 Abs. 4 BAföG a.F. ausgelösten unterhaltsrechtlichen Folgen habe allein der Richter der Zivilgerichtsbarkeit zu entscheiden.

    Eine gesetzliche Regelung, die insoweit den frühestmöglichen Zeitpunkt nicht näher bestimmt hätte, wäre mit dem Charakter der Vorschrift, die als eine materiell zu den Vorschriften des Unterhaltsrechts gehörende (BVerwGE 49, 322, 324) Ausnahmevorschrift den Grundsatz des § 1613 Abs. 1 BGB - Unterhalt für die Vergangenheit allein bei Rechtshängigkeit oder Verzug - durchbrach, nicht zu vereinbaren gewesen.

  • BVerwG, 08.07.1983 - 5 B 13.83

    Unverzügliche schriftliche Mitteilung der Bewilligung der Ausbildungsförderung an

    Unter der Geltung des § 37 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409) - BAföG a.F. - hat der Senat im Urteil BVerwGE 56, 300 in Fortführung von BVerwGE 49, 322 entschieden, daß diese Vorschrift die Inanspruchnahme der Eltern des Auszubildenden für die Vergangenheit regelt, indem sie sie einmal unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts vorsieht, also gemäß § 1613 Abs. 1 BGB bei Verzug oder Rechtshängigkeit, und sie unabhängig davon auch dann zuläßt, wenn den Eltern die Bewilligung der Ausbildungsförderung unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden ist.

    Dies ist vielmehr nach der Überleitung gegebenenfalls von den Zivilgerichten zu prüfen, wie diesen überhaupt die Entscheidung über das Bestehen und den Umfang des übergeleiteten Unterhaltsanspruchs vorbehalten bleibt (BVerwGE 49, 322 [324]).

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77

    Unterhaltsansprüche - Rechtmäßige Überleitung - Ausbildungsförderung

    Die Frage, ob eine Unterhaltsverpflichtung in, der Vergangenheit bestanden hat und die Voraussetzungen dafür vorliegen, sie jetzt noch geltend zu machen (einschließlich der des § 37 Abs. 4 BAföG), ist letztlich nach der Überleitung gegebenenfalls in einem Zivilrechtsstreit zu entscheiden (Urteile des Senats vom 6. November 1975 - BVerwG V C 26.75 - und vom 18. Dezember 1975 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79

    Eigener Unterkunftsbedarf - Dauernd getrennt lebender Ehegatte - Pauschaler

    Die Rechtswahrungsanzeige ist kein Verwaltungsakt (BVerwGE 49, 322 [324]).
  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

    Auch wenn den Eltern des Auszubildenden die Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht unverzüglich mitgeteilt worden war (BAföG § 37 Abs. 4), ist eine Überleitung von Unterhaltsansprüchen zwecks Inanspruchnahme für die Vergangenheit wegen der hierfür zusätzlich in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des BGB § 1613 Abs. 1 auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Negativ-Evidenz (Vergleiche BVerwG, 06.11.1975, V C 28.75, BVerwGE 49, 311; Fortführung BVerwG, 06.11.1975, V C 26.75, BVerwGE 49, 322).
  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 55.72

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Überleitung - Erlöschen mit Tode

    Deshalb sind auch auf die Klage des Hilfeempfängers gegen die Überleitung Bestehen und Umfang des übergeleiteten Anspruchs nicht nachzuprüfen (BVerwGE 34, 219 [220]; 41, 115 [116]; 42, 198 [204]; vgl. auch Urteile vom 6. November 1975 - BVerwG V C 26.75 - [Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6] und vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [Buchholz 436.0 § 91 BSHG Nr. 6]).
  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 4.71

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Beihilfeberechtigte

    Deshalb sind auch auf die Klage des Hilfeempfängers gegen die Überleitung Bestehen und Umfang des übergeleiteten Anspruchs nicht nachzuprüfen (BVerwGE 34, 219 [220]; 41, 115 [116]; 42, 198 [204]; vgl. auch Urteile vom 6. November 1975 - BVerwG V C 26.75 - [Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 6] und vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 2.75 - [Buchholz 436.0 § 91 BSHG Nr. 6]).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 91.79

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

    Weiterhin sei nicht zu prüfen, ob den Eltern des Auszubildenden die Bewilligung von Ausbildungsförderung unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden sei (§ 37 Abs. 4 BAföG; vgl. BVerwGE 49, 322).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 5.77

    Anforderungen an die Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach dem

    Die Frage, ob eine Unterhaltsverpflichtung in der Vergangenheit bestanden hat und die Voraussetzungen dafür vorliegen, sie jetzt noch geltend zu machen (einschließlich der des § 25 Abs. 3 AföG), ist letztlich nach der Überleitung gegebenenfalls in einem Zivilrechtsstreit zu entscheiden (Urteile des Senats vom 6. November 1975 - BVerwG 5 C 26.75 - und vom 18. Dezember 1975 a.a.O.).
  • BVerwG, 18.03.1977 - 5 B 89.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überleitung von

  • BVerwG, 28.06.1978 - 5 CB 26.77

    Anfechtbarkeit der Überleitungsanzeige durch die Eltern - Regelungsfunktion der

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 56.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 53.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 54.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

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